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89 Mio. Euro: Sachsen fordert Schadensersatz von Remmo-Clan

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Bisher stand ein dreistelliger Millionenschaden beim Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe im Raum. Nun bringt der Freistaat eine Schadenersatzsumme in den Prozess ein.  

Im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe Dresden macht der Freistaat Sachsen Schadenersatz in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend. Eine Vertreterin des Landesamtes für Steuern und Finanzen nannte am Freitag im Prozess am Landgericht Dresden die Summe von exakt 88 863 750 Euro für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuckstücke. Sowie für Reparaturen etwa der zerstörten Vitrinen und am Museumsgebäude.

Die Feststellung bezüglich der Teile aus dem "sächsischen Staatsschatz" beruhe auf der Annahme von Versicherungswerten, sagte die Beamtin. Für den Fall, dass das dem Gericht nicht ausreicht, solle für den Schmuck ein Sachverständigengutachten eingeholt werden - vorgeschlagen wurde ein Experte vom Auktionshaus Christie's.

Schmuckstücke im Wert von 113 Millionen Euro

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Nach Vorgesprächen im Zuge der späteren Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war kurz vor Weihnachten 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden.

Geständnisse von fünf Clan-Mitgliedern 

Fünf Angehörige des Remmo-Clans hatten in der vergangenen Woche zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein und zeigten Reue. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab. Der "Deal", dem vier der Angeklagten zustimmten, umfasst neben glaubhaften Geständnissen auch die Bereitschaft, Fragen von Verfahrensbeteiligten zu beantworten - Namen von Dritten müssen sie dagegen nicht nennen.

Das überraschende Begehren der Verteidiger nach einem schriftlichen Fragen-Katalog, um diesen mit ihren Mandanten zu besprechen, verzögert das Verfahren kurz vor Ende der Beweisaufnahme. Das Gericht schlug nun ein Prozedere vor, zu dem sich die Verteidigung bis zum nächsten Verhandlungstag positionieren soll. Mit Blick auf die komplizierter als gedachte Befragung der fünf Angeklagten wurde ein weiterer zusätzlicher Tag im Februar terminiert, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel sagte. Der Prozess wird nun am 2. Februar fortgesetzt.

Quelle: dpa
 

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