Die Ampel-Koalition in Deutschland will das umstrittene Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause beschließen.
Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag in Berlin mitteilten.
Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitag geplante zweite und dritte Lesung im deutschen Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war. Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP verlangte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel-Koalition weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
"Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", hieß es in einer Mitteilung der Ampel-Parteien. "Die Koalitionsfraktionen werden noch heute für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die 2./3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben gemeinsam vereinbart, dass wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden."
In dem vorläufigen Stopp des Gesetzes sah Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auch eine Chance für die Ampel-Koalition. "Die Karlsruher Entscheidung verschafft die notwendige Zeit, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stärker zu berücksichtigen", sagte Woidke. "Man kann Gesetze nicht mit der Brechstange und über die Köpfe der Menschen hinweg verabschieden", begrüßte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den vorläufigen Stopp.