Das Bundesinnenministerium rechnet nach der Rede von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bei einem CDU-Konvent in Uniform der Bundespolizei mit einer baldigen dienstrechtlichen Klärung.
Die Bundespolizei habe unverzüglich eine Prüfung dazu eingeleitet, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Berlin. Sie gehe davon aus, dass dieser Fall sehr zügig geklärt werde. Grundsätzlich gebe es nach dem Beamtenrecht eine Pflicht zur Neutralität und zur Mäßigung, wenn man sich in der Funktion als Beamter oder Beamtin politisch äußere oder betätige. Als Bürger oder Bürgerin könnten es Beamte aber tun.
Ausdrückliches Verbot besteht nicht
Es komme auf den Einzelfall an, wie es konkret zu bewerten sei. Dies werde von der Bundespolizei dienstrechtlich geprüft, erläuterte die Sprecherin. Pechstein verteidigte ihren Auftritt in Uniform. "Ein ausdrückliches Verbot des Uniformtragens auf Parteiveranstaltungen besteht nicht", sagte sie der "Bild"-Zeitung (Montag).
Die Olympionikin war am Samstag beim Grundsatzkonvent der CDU in Berlin aufgetreten. Sie warb für eine Stärkung des Vereins- und Schulsports. Daneben mahnte sie auch Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber an. Das sorge für mehr Sicherheit im Alltag. Öffentliche Verkehrsmittel "ohne ängstliche Blicke" nutzen zu können, gehöre zu Problemen, die besonders Ältere und Frauen belasteten. Verbesserungen dort sollten wichtiger sein, "als darüber nachzudenken, ob wir ein Gendersternchen setzen oder ob ein Konzert noch deutscher Liederabend heißen darf oder ob es noch erlaubt ist, ein Zigeunerschnitzel zu bestellen."