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Badewannen-Mord erneut vor Gericht: Ist Manfred Genditzki unschuldig?

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Wiederaufnahmeverfahren sind selten. Sie sind möglich, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt, so wie bei Manfred Genditzki. Ruhig und gefasst wirkt er an diesem Tag, an dem es um nichts weniger geht als die Frage, ob er womöglich 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß.  

Der erste Prozesstag für Manfred Genditzki ist geschafft: "Bisschen stressig, aber es geht mir ganz gut", sagte er am Mittwoch nach dem Start des Wiederaufnahmeverfahrens vor dem Landgericht München I. Es geht um den Tod einer 87-Jährigen in der Badewanne ihrer Wohnung in Rottach-Egern, der dem 62-jährigen als Mord angelastet wurde. 13 Jahre saß er deshalb im Gefängnis, seiner Aussage nach unschuldig.

Wiederaufnahmeverfahren im Badewannen-Mord

Gerichtssaal vom Landgericht München I. Manfred Genditzki zwischen seinen Rechtsanwälten Regina Rick (l) und Klaus Wittmann. 

© Matthias Balk/dpa
× Wiederaufnahmeverfahren im Badewannen-Mord

Nun sind die Hoffnungen groß, dass das Gericht dieses Mal anders entscheidet. "Wir rechnen mit einem Freispruch", erklärte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick nach Prozessbeginn. Für den als "Badewannen-Mord" bekannten Prozess sind zunächst bis Anfang Juli 19 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Fall wird neu aufgerollt - eine Seltenheit 

Der 62-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung in Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig und wird nun neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt.

Strafjustizzentrum München

Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. 

© Sven Hoppe/dpa
× Strafjustizzentrum München

Genditzki wurde 1960 in Kalübbe in Mecklenburg-Vorpommern geboren wurde und ließ sich zum Agrotechniker und Mechanisator ausbilden. Nach der Wende ging er nach Bayern. Zu Beginn des Verfahrens am Mittwoch hatte er über seine Verteidigerin eine Erklärung verlesen lassen. Rick wies darin jede Schuld ihres Mandanten zurück. "Er saß 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis", stellte sie fest.

Er betrachtete sie als eine Art Oma

Er habe die 87-Jährige nicht umgebracht und ihr auch sonst keinerlei Gewalt angetan. Stattdessen pflegte er ihren Worten nach ein sehr gutes Verhältnis zu ihr, machte ihr Frühstück oder ging für sie einkaufen. Hin und wieder besuchte er sie auch mit seiner Frau und seinem Sohn, der die alte Dame als eine Art Oma betrachtete.

Die Juristin sieht gewichtige Argumente auf der Seite ihres Mandanten, der die alte Dame am Nachmittag ihres Todestages noch besucht hatte. "Das werden die Gutachten auch zeigen, dass der Todeszeitpunkt viel später ist", sagte sie während einer Pause. Ihrer Darlegung nach war die 87-Jährige vielmehr in die Badewanne gestürzt. "All das hat das ursprüngliche Gericht ja ausgeschlossen." Es sei ein Skandal, dass ein Sachverständiger sein Gutachten den Erwartungen der Strafverfolgungsbehörden angepasst habe.

Verteidigung spricht von erfundenem Streit

Kritik übte Rick auch an der Begründung, Genditzki habe der Frau während eines Streits auf den Kopf geschlagen. "Nachdem einem die ganze Anklage wegbricht, einen Streit zu erfinden, für den es nicht den mindesten Anhaltspunkt gibt, das finde ich skandalös", erklärte Rick mit Blick auf die Staatsanwaltschaft. "Meine persönliche Hoffnung ist, dass sich die Fehlerkultur in der bayerischen Strafjustiz verbessert durch diesen Prozess und dass auch aufgearbeitet wird, wie Polizei und Sachverständige bisweilen arbeiten."

Genditzki war nach seiner ersten Verurteilung in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts München II zurück, die ihn im Januar 2012 erneut wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat und Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilte. Auch hiergegen legte Genditzki Revision ein - dieses Mal ohne Erfolg.

Genditzki antwortet nicht direkt - nur mit Absprache

Schließlich bemühte er sich um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Landgericht München I lehnte diese erst ab - eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht München aber nach einer Beschwerde der Verteidigung für unzulässig erklärte. Daraufhin ordnete das Landgericht die Wiederaufnahme und schließlich auch die Freilassung Genditzkis am 12. August 2022 an.

Akribisch nahm die Vorsitzende Richterin am ersten Tag die Ereignisse rund um den Todestag der Seniorin auseinander - die gleiche Kammer, die das Verfahren zunächst nicht wieder aufnehmen wollte. Auf ihre Fragen will Genditzki nicht direkt antworten. Stattdessen werden Fragen zu einzelnen Themen gesammelt, um dem Angeklagten und den Verteidigern Gelegenheit zu geben, sich darüber zu beraten. Eine Vorsichtsmaßnahme aus Angst, unbedacht etwas zu sagen, was am Ende zu Genditzkis Lasten ausgelegt werden könnte, so scheint es.

Neuer Job nach Freilassung 

Genditzki, der seit seiner Freilassung als Fahrer für eine Käserei arbeitet, verfolgt den ersten Prozesstag ruhig und zumindest nach außen hin gelassen. Erzürnt wirkt er nicht, aber das hatte er schon im vergangenen August nach seiner Freilassung erklärt, nach 4912 Tagen in Haft. "Wut darfst du nicht", sagte er damals "Spiegel TV". "Wichtig ist: Die Kinder sind gesund."

Die Familie ist dem 62-Jährigen wichtig. Neben Frau und Kindern hat er drei Schwestern und drei Brüder, er ist der Drittjüngste. Mehrere Unterstützer verfolgen den Prozess. Seine Schwester Sibylle Ockert ist froh, dass ihr jüngerer Bruder die Wiederaufnahme geschafft hat. Ihre Empfindung an diesem wichtigen Tag: "Heute habe ich das erste Mal das Gefühl, dass man überhaupt ernst genommen wird".

Quelle: dpa
 

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