Berlin

Ex-RBB-Intendantin Schlesinger will 18 384,54 Euro pro Monat

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Nach ihrer fristlosen Entlassung zieht die frühere Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, vor Gericht. Ihr Medienanwalt Ralf Höcker teilte am Freitag mit, dass es um Betriebsrente gehe und Schlesinger 18 384,54 Euro pro Monat eingeklagt habe.

Berlin. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin hatte am Donnerstag der dpa auf Anfrage mitgeteilt, dass ein Verfahren anhängig sei. "Die Klägerin verlangt hier von der Beklagten, einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, Ruhegeld auf der Grundlage eines beendeten Dienstverhältnisses."

Den Namen Schlesingers nannte das Gericht nicht. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung sei bislang nicht anberaumt. Schlesingers Medienanwalt Höcker teilte mit: "Selbst wenn die konstruierten Vorwürfe gegen die Mandantin irgendeine Berechtigung hätten, wäre es doch völlig überzogen, ihr die Betriebsrente zu nehmen, die sie sich in über 30 Jahren erarbeitet hat."

Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Eintritt in die Rente Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.

Vom RBB hieß es auf Anfrage: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren keine Auskunft geben können." Zugleich beantwortete der ARD-Sender die Frage, ob der Sender derzeit Geld an Schlesinger zahle, mit "nein".

Der öffentlich-rechtliche RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise gestürzt. Damals waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung aufgekommen. Im Zentrum des Skandals stehen Schlesinger und der zurückgetretene Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch die Geschäftsleitung um Schlesinger geriet in dem Skandal in den Blick - im Kontext von intransparenten Boni und Zulagen. Inzwischen ist niemand aus der Riege mehr im Amt. Neben der Klage Schlesingers beim Landgericht sind drei der vier damaligen Direktoren und die damalige Leiterin der Intendanz, die nicht zur Geschäftsleitung gehörte, vor Gericht gezogen - allerdings geht es hier um die Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse. Die Fälle liegen beim Arbeitsgericht Berlin. Ergebnisse gibt es noch nicht.
 

Quelle: dpa

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