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Die Berliner müssen 2023 nochmal abstimmen

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Geplant war das nicht, aber 2023 ist in Berlin schon wieder Wahljahr. Wegen zahlreicher Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2021 steht im Februar die Wiederholung an.  

Berlin. Berlins SPD-Vorsitzende Franziska Giffey will Regierende Bürgermeisterin bleiben, die grüne Umweltsenatorin Bettina Jarasch möchte es gerne werden. CDU-Landeschef Kai Wegner macht sich ebenfalls Hoffnungen auf den Spitzenposten im Roten Rathaus. Beim Start des rot-grün-roten Senats vor gerade mal einem Jahr war nicht absehbar, dass der nächste Wahlkampf so schnell kommen würde. Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten wegen zahlreicher Pannen und «schwerer systemischer Mängel» für ungültig zu erklären, ist die Frage wieder offen, wer künftig in Berlin regiert.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler, nach dem Rücktritt seiner Vorgängerin erst seit Oktober im Amt, hat den Termin für die komplette Wiederholung der Wahl auf den 12. Februar festgelegt. Ab dem 2. Januar hängen die Parteien in der Hauptstadt ihre Wahlplakate auf. Der Wahlkampf hat längst begonnen. Weil es sich um eine Wiederholungs- und keine Neuwahl handelt, müssen die Parteien mit denselben Kandidaten antreten wie 2021 - von begründeten Ausnahmen abgesehen. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026, das Ende verschiebt sich also nicht nach hinten.

Bei der Wahl vor gerade 15 Monaten machte Berlin bundesweit negativ Schlagzeilen wegen fehlender oder falscher Stimmzettel, langer Schlangen vor den Wahlurnen und wegen Wahllokalen, die zum Teil noch deutlich nach 18 Uhr geöffnet waren. Damals konnten die Berlinerinnen und Berliner auch noch über einen Volksentscheid abstimmen. Das war - zu einem anderen Thema - diesmal wieder im Gespräch. Der Senat, wie die Landesregierung in Berlin heißt, hat das aber verhindert und den Termin dafür gegen den lautstarken Protest der Initiatoren auf den 26. März gelegt.

Nicht zuletzt Landeswahlleiter Bröchler hatte gewarnt, beides zusammen lasse sich auf keinen Fall stemmen. Die Organisation der Wahlen nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Mitte November sei in der Kürze der Zeit ohnehin eine enorme Herausforderung. Auch der rot-grün-rote Senat fürchtet kaum etwas so sehr wie eine erneute Pannenserie. Giffey hat zugesichert, die Wahlen würden diesmal besser organisiert. Geplant sind unter anderem deutlich mehr Stimmzettel, mehr Wahlurnen und mehr Wahlhelfer.

Bei den Umfragen in den vergangenen Wochen hatte Rot-Grün-Rot wie in den Monaten zuvor weiterhin eine Mehrheit. Dass die SPD, die im September 2021 nur knapp vor den Grünen und der CDU landete, wieder stärkste Partei wird, ist allerdings keinesfalls sicher. Sollten die Grünen vorne liegen, würde Bettina Jarasch gerne mit SPD und Linken weiterregieren und Berlins erste grüne Regierende Bürgermeisterin werden. Auch die Linken wollen das Bündnis fortsetzen.

CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner, der erst 2021 aus dem Bundestag in die Landespolitik gewechselt ist, möchte selbst Regierungschef werden. «Sie haben sich kaputtregiert und dabei unsere Stadt keinen Zentimeter vorangebracht», warf er dem Senat im Abgeordnetenhaus vor. Wegner fordert einen Neustart. In den Umfragen lag die CDU zuletzt zeitweise auf Platz eins, kurz vor Weihnachten gleichauf mit der SPD knapp vor den Grünen.

Aber auch wenn die CDU am 12. Februar stärkste Partei werden sollte, hat Wegner keine realistische Aussicht, eine Landesregierung ohne SPD oder Grüne zu bilden. Giffey hat sich bisher öffentlich nicht klar dazu geäußert, ob sie dafür gegebenenfalls zu haben wäre. Zum Ärger ihrer jetzigen Koalitionspartner hat sie ein Regierungsbündnis mit CDU und FDP allerdings auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Manche bei Linken und Grünen befürchten, die SPD werde in jedem Fall das Lager wechseln, wenn Giffey dadurch Chefin im Roten Rathaus bleiben könnte.

Als die Regierende Bürgermeisterin in der Woche vor Weihnachten mit ihren beiden Stellvertretern von Grünen und Linken Bilanz nach einem Jahr rot-grün-rotem Senat zog, war das Fazit bei allen dreien betont positiv - mehr Selbstlob als Selbstkritik. Aber in den Wochen davor hatte es mehrfach Meinungsverschiedenheiten und gegenseitige Vorwürfe gegeben - bei der Diskussion um die chronische Überlastung des Rettungsdiensts der Feuerwehr etwa oder um den Autoverkehr in Berlins berühmter Friedrichstraße.

Im September 2021 haben die Berlinerinnen und Berliner parallel zur Pannenwahl zum Abgeordnetenhaus auch bei der Bundestagswahl mit abgestimmt. Sie soll in Berlin nur teilweise wiederholt werden, wie der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen hat. Der Termin dafür steht noch nicht fest. Die Fraktionen von AfD und Union haben bereits Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Aussicht gestellt. Ihnen geht eine teilweise Wiederholung nicht weit genug.

Auch die geplante Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus halten manche juristisch für angreifbar - aus dem gegenteiligen Grund. Sie geht ihnen zu weit. Mitte Dezember ist eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Dahinter stehen gut 40 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Noch haben sich die Richter in Karlsruhe nicht dazu geäußert.

 

Quelle: dpa

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