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20-Jähriger wegen tödlichen Unfalls nach Party vor Gericht

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Der tödliche Unfall durch die Kollision eines Auto mit einer Fußgängergruppe nach einer Schaumparty in Bad Doberan hätte aus Sicht der Staatsanwaltschaft vermieden werden können.  

Der damals 19-jährige Fahrer sei aber nicht mit der notwendigen Sorgfalt gefahren, sondern mit überhöhter und nicht angepasster Geschwindigkeit, sagte der Anklagevertreter am Mittwoch zum Auftakt des Prozesses gegen den heute 20-Jährigen. Bei dem Unfall am 21. August 2022 waren nach Ende der Party gegen 03.45 Uhr eine junge Frau getötet und mehrere Partybesucher teils schwer verletzt worden.

Der unter anderem wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte wollte keine Fragen beantworten, ließ aber eine Erklärung von seinem Verteidiger verlesen. Darin entschuldigte sich der Schüler eines Fachgymnasiums bei den Angehörigen des Todesopfers sowie den Verletzten. Es tue ihm unendlich leid. Er habe damals die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen. Er habe die Gruppe nicht gesehen und nicht rechtzeitig bremsen können. Er habe aber keine Drogen und Alkohol genommen. Die festgestellten 0,21 Promille Alkoholwert seien auf ein Atemspray zurückzuführen.

Der Mann war nach der Veranstaltung mit seinem Auto mit einem 265 PS starken Motor in eine Gruppe Menschen gefahren, die am Straßenrand auf dem Rückweg von der "XXL-Schaumparty" mit rund 500 bis 600 Besuchern auf dem Gelände der alten Galopprennbahn in Bad Doberan waren. Durch den Unfall starb die Frau.

Ein zweiter Prozesstag ist für den 28. Juni terminiert. Dann sollen nach jetziger Planung auch die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden.

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