Aktuell

Acht Jahre Haft für ''Mister Cum-Ex'' Hanno Berger

Teilen

Früher war Hanno Berger als Finanzbeamter selbst für den Staat tätig. Später half er bei einem Geschäftsmodell mit, mit dem der Fiskus um Milliarden geprellt wurde. Nun hat ein Gericht im ersten Strafprozess gegen "Mister Cum-Ex" ein Urteil gesprochen.  

Bonn. Das Bonner Landgericht hat den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der heute 72-Jährige habe "ganz erhebliche kriminelle Energie" gezeigt und das Geschäftsmodell "in eine neue Umlaufbahn geschossen", sagte der Vorsitzende Richter Roland Zickler am Dienstag bei der Urteilsverkündung (Az 62 KLs 2/20). "Sie sind nicht der Erfinder von Cum-Ex, aber Sie sind der Erfinder von Cum-Ex 2.0." Damit lag der Schuldspruch etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach neun Jahren Haft. Das mögliche Höchstmaß hatte 15 Jahre betragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berger könnte Rechtsmittel einlegen. Das werde sein Mandant prüfen, sagte der Verteidiger Richard Beyer nach Verfahrensende. In Relation zu den Feststellungen des Gerichts sei es ein Schuldspruch, "den man durchaus als schuld-und strafangemessen betrachten muss", sagte der Anwalt. Die drei Vergehen, die Berger im Zeitraum 2007 bis 2011 beging, verursachten dem Gericht zufolge einen Steuerschaden von 276 Millionen Euro.

Berger selbst bekam davon 13,7 Millionen Euro, die er zurückzahlen muss. Ein früherer Kanzleipartner, der mittlerweile mit ihm gebrochen hat und als Kronzeuge fungiert, muss den gleichen Betrag zahlen. Fünf Millionen sind bereits geflossen, der Rest soll noch folgen.

Berger ist der bekannteste Protagonist des Geschäftsmodells, das der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als Straftat gewertet hat. Bei den Geschäften wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben. Das Finanzamt erstattete Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat und damit die Allgemeinheit büßten dadurch insgesamt einen zweistelligen Milliarden-Betrag ein. Es gibt unzählige weitere Beschuldigte, in den kommenden Jahren wird mit einer Cum-Ex-Verfahrenswelle an deutschen Gerichten gerechnet.

Berger beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Geschäfte und warb reiche Kunden ein. "Sie waren an zentraler Stelle in dieses System eingebunden", sagte der Richter. Früher war Berger Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und stellte den Finanzakteuren seine Kenntnisse des Steuerrechts zur Verfügung. Nach Ansicht des Gerichts kannte er dadurch die Schwächen der Finanzverwaltung und nutzte diese aus.

Berger half den Angaben zufolge dabei, Kapital von Investoren einzuholen und dadurch hohe Kredite zu bekommen, wodurch mehr Geld für Cum-Ex-Deals zur Verfügung gestanden und sich der Steuerschaden erheblich erhöht habe. "Sie haben das Geschäftsmodell ganz bewusst verschleiernd in den Markt eingetragen, um die Profite, die sie haben wollten, nicht zu gefährden", sagte Zickler. "Hätten Sie irgendeinem gesagt, "Wir holen uns eine Steuer ab, die nicht gezahlt worden ist", wäre es sehr fraglich gewesen, ob die Investitionsbereitschaft da gewesen wäre."

Der Vorsitzende Richter warf dem Angeklagten vor, die damalige Rechtssprechung falsch interpretiert zu haben. Tatsächlich habe es nie einen Rechtssatz gegeben, in dem stehe, dass eine nicht gezahlte Steuer angerechnet werden könne. Überliefert sei Bergers Reaktion im Jahr 2005, als er um ein Gutachten für ein Cum-Ex-Geschäft gebeten worden und dadurch erstmals mit den Deals in Kontakt gekommen sei. Berger habe spontan reagiert mit "Das kann doch gar nicht sein!", sagte Zickler.

 

Quelle: dpa

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.