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Anklage gegen 'Querdenken'-Gründer Ballweg - Staatsanwaltschaft verrät nicht warum

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben. Allerdings wurde nicht verraten, was genau ihm vorgeworfen wird. 

Der Anwalt des 48-Jährigen hat die Anklage am Dienstag bestätigt. Offen bleibt allerdings die Frage, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch einen Namen nannte die Anklagebehörde nicht. Es könnten keine weitergehende Auskünfte erteilt werden, sagte ein Sprecher. Der Anwalt Ballwegs sagte auf Anfrage, er wisse nur von der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten, ihm lägen aber bislang keine schriftlichen Gründe vor.

Seit neun Monaten in U-Haft

Der "Querdenken"-Initiator sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Er wird des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche verdächtigt. Ballwegs Anwälte hatten mehrmals vergeblich ein Ende der Untersuchungshaft verlangt. Ballweg scheiterte unter anderem auch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine andauernde U-Haft.

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

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