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Corona: So viele Impfschäden gab es wirklich

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Das Risiko eines Impfschadens wird zwar von den Behörden als gering angegeben, dennoch können sie vorkommen. Wie viele Corona-Impfschäden es wirklich gibt, erfahren Sie hier. 

Nach Angaben der "Welt am Sonntag" wurden bislang 253 Anträge bewilligt. 1808 wurden abgelehnt, aber weitere 3968 sind derzeit noch in Bearbeitung. Die meisten anerkannten Impfschäden gab es in den bevölkerungsstarken Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Keinen einzigen Fall gab es in Bremen, hier wurde kein Antrag bewilligt. 

In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.

Das zählt als Impfschaden 

Zu den Impfschäden zählen etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen (Verstopfung bestimmter Blutgefäße im Gehirn) und das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom anerkannt. Das ist eine Nervenerkrankung, die oft mit Kribbeln und Taubheitsgefühl beginnt und zu Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen führen kann. 

Auch Todesfälle, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen, wurden teilweise anerkannt. So berichtete bereits der "Spiegel" im vergangenen Jahr von der 32-jährige Dana Ottmann, welche nach einer Impfung mit dem Impfstoff "Astra Zeneca" verstarb. Nachweislich war die Spritze die Todesursache. Die Mutter der verstorbenen 32-Jährigen fühlt sich seither von den Behörden und der Politik in Stich gelassen. Die Entschädigung, die sie vom Staat bekam, war im mittleren vierstelligen Bereich. Gesundheitsminister Karl Lauterbach soll ihr versichert haben, sich öffentlich zu dem Tod zu äußern, tat er aber nicht. 

So wird ein Impfschaden-Antrag geprüft

Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die "längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen". Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung.

Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit.

Quelle: dpa

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