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Ex-Frau getötet: Angeklagter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

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Das Landgericht Flensburg hat am Donnerstag einen 64 Jahre alten Mann freigesprochen, der in Husum seine Ex-Frau erstochen hat.  

Dass der Mann die Frau im September 2022 in seiner Wohnung mit einem Küchenmesser erstochen und anschließend in eine Decke gewickelt auf den Balkon gelegt hatte, sieht das Gericht als bewiesen an. Der Mann habe aber sicher im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt und es sei nicht auszuschließen, dass er zum Tatzeitpunkt Schuldunfähigkeit gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine Gefängnisstrafe komme daher nicht in Betracht. Auch für die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt oder eine Psychiatrie liegen nach Angaben des Gerichts keine Gründe vor. Auch wenn der Angeklagte ein "schwer kranker Mann" sei, fehlten die Voraussetzungen, da er dem psychiatrischen Gutachten zufolge für die Allgemeinheit nicht gefährlich sei. Der 64-Jährige sei daher freizusprechen, sagte der Kammervorsitzende. Zuvor hatten bereits Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit gefordert.

Quelle: dpa

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