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Holocaust-Leugnerin
muss ins Gefängnis

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Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss ins Gefängnis. Die 94-Jährige wird zum sofortigen Haftantritt in Nordrhein-Westfalen aufgefordert. 

Berlin. Nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe hat die Berliner Staatsanwaltschaft die 94-Jährige zum sofortigen Haftantritt in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, wie ein Behördensprecher am Mittwoch sagte. Zuvor hatte die «Neue Westfälische» berichtet. Die in Vlotho (Kreis Herford) lebende Haverbeck hatte mit einem Antrag auf Haftunfähigkeit versucht, vom Gefängnis verschont zu bleiben. Ein Anstaltsarzt habe jedoch ihre Haftfähigkeit bestätigt, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Haverbeck soll nun ihre Strafe im offenen Vollzug im Gefängnis Bielefeld-Senne verbüßen. «Einen festen Zeitpunkt oder eine Frist gibt es dafür nicht, eine entsprechende Aufnahmemitteilung der JVA liegt uns jedenfalls bislang noch nicht vor», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich hatte die Behörde die notorische Holocaust-Leugnerin Mitte Oktober zum Haftantritt geladen.

Keine Reue, kein Umdenken 

Haverbeck war im vergangenen April mit ihrer Berufung gegen zwei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aus den Jahren 2017 und 2020 vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Die Witwe habe den Holocaust bestritten, begründete die Richterin damals. Reue oder ein Umdenken seien bei ihr nicht zu erkennen. Eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft sei tat- und schuldangemessen.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. 


Quelle: dpa

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