Verurteilte Linksextremistin

Lina E.: Polizei bereitet sich auf ''Tag X'' vor

02.06.2023

Die Studentin Lina E. ist wegen mehrere Angriffe auf Rechtsextreme zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, befindet sich aber nach Aussetzung des Haftbefehls auf freiem Fuß. Derweil gehen die Vorbereitungen für den ''Tag X'' in Leipzig weiter. 

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© Marcus Brandt/dpa
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Die Polizei bereitet sich wie geplant auf einen Großeinsatz in Leipzig im Zusammenhang mit Demonstrationen für die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. vor. "Wir haben unsere Gefahrenprognose unabhängig vom Ausgang des Verfahrens erstellt", sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Leipzig am Donnerstag auf Anfrage.

Die 28 Jahre alte Studentin Lina E. war am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden wegen linker Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurden. Das Gericht setzte jedoch den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug, so dass Lina E. auf freien Fuß kam.

Linksextreme wollen Rache nehmen

Schon seit langem sind für den Samstag nach der Urteilsverkündung bundesweit Demonstrationen für den sogenannten "Tag X" angekündigt. Allein in Leipzig rechnet die Polizei mit einer Teilnehmerzahl im vierstelligen Bereich und befürchtete die Anreise gewaltbereiter Linker in dreistelliger Zahl. Die Polizei nimmt Drohungen im Internet ernst, wonach jedes Jahr Haft gegen Lina E. und drei gleichfalls zu Haftstrafen verurteilte Männer mit einem Sachschaden von einer Million Euro gerächt werden soll. Auch das Landeskriminalamt Sachsen rechnet mit "Resonanzstraftaten" als Folge des Urteils.

Am Donnerstagabend verkündete die Stadt das Verbot einer für Samstag geplanten Versammlung im Stadtteil Connewitz. Die Demonstration sollte unter dem Motto "United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!" stehen und war die bisher einzig bekannte angemeldete Versammlung an jenem Tag. Grund für das Verbot seien die Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig, die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde, hieß es.

Nach dem Schuldspruch hatten Sympathisanten am Mittwochabend in mehreren Städten gegen das Urteil protestiert. Dabei kam es teilweise zu Ausschreitungen und Zusammenstößen. In Leipzig wurde eine Versammlung nach Angaben eines Polizeisprechers für beendet erklärt, nachdem Flaschen und Pyrotechnik in Richtung der Beamten geworfen worden seien. In Bremen gingen laut Polizei rund 350 meist vermummte Menschen auf Einsatzkräfte los. "Das Vorgehen der Täter zeichnet sich aus durch ein hohes Maß an Organisation, Planung und Brutalität", sagte Jochen Kopelke, Chef der Gewerkschaft der Polizei am Donnerstag. Er sieht Polizisten nun besonders gefordert und bedroht.

Faeser kritisiert Ausschreitungen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte die Ausschreitungen aufs Schärfste. "Selbstjustiz ist nicht erlaubt in unserem Land", sagte sie SPD-Politikerin am Donnerstag am Rande eines Besuchs der Bundespolizei am Münchner Flughafen. Allen, die wegen des Urteils gegen Lina E. nun auf die Straße gingen und dort gewaltsam protestierten, rief Faeser zu: "Das ist nicht der richtige Weg. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dort können Gerichtsurteile überprüft werden. Man kann dagegen vorgehen, wenn man das möchte. Aber mit Gewalt darauf zu reagieren, ist die völlig falsche Antwort."

Das OLG Dresden äußerte sich auf Anfrage noch einmal zur Entscheidung, den Haftbefehl für Lina E. außer Vollzug zu setzen. Gerichtssprecher Torsten Umbach sprach genau wie der Deutsche Richterbund von einem üblichen Verfahren für nicht vorbestrafte Beschuldigte. Wer das erste Mal eine Strafe verbüße, werde bei guter Führung zudem in der Regel nach zwei Drittel der Zeit entlassen. "Der Haftbefehl ist nicht aufgehoben, sondern außer Vollzug gesetzt." In einem solchen Abwägungsprozess würden auch die sozialen Umstände und die Persönlichkeit Betroffener einbezogen. Bei einem Untertauchen würde Lina E. die Zwei-Drittel-Regelung riskieren.

Nach den Auflagen muss sich die Studentin nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sie darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben. Die Reststrafe - gut ein Jahr in dem Fall, dass die Zwei-Drittel-Regelung greift - muss sie erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Die Aussetzung des Haftbefehls sorgte wohl auch deshalb für Aufsehen, weil bereits mehrere Angehörige der Gruppierung, zu der Lina E. gerechnet wird, abgetaucht sind. Nachdem sie vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwunden waren, sollen mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung im Februar an Überfällen am Rande des rechtsextremen "Tages der Ehre" in Budapest beteiligt gewesen sein. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte am Mittwoch gesagt: "Besorgniserregend ist auch, dass eine zunehmende Anzahl gewalttätiger Linksextremisten versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen und möglicherweise untergetaucht ist."

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