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Mieterkündigungen für Flüchtlingsheim: Lörrach hält an Plänen fest

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Ungeachtet öffentlicher Kritik hält Lörrach an der geplanten Umwandlung von alten Mietwohnungen in ein Flüchtlingsheim fest. Die 40 Bewohner müssen ausziehen.

Im baden-württembergischen Lörrach müssen Bewohner ihre Wohnungen räumen. Aus der Liegenschaft in der Wölblinstraße 21 bis 29 will die Gemeinde ein Flüchtlingsheim machen.

Ungeachtet öffentlicher Kritik hält die Gemeinde an den Plänen fest. Insgesamt sollen rund 40 Mieter von den Kündigungen betroffen sein. Wegen der „besonderen Eignung“ sei die Wahl auf die Liegenschaft in der Wölbinstraße gefallen. In dem Schreiben heißt wörtlich: „Für Sie bedeutet das, dass wir in Kürze das mit Ihnen vereinbare Mietverhältnis kündigen werden.“ Das Unternehmen verspricht den bisherigen Bewohnern „geeigneten Wohnraum“ anzubieten und beim Umzug zu helfen. Für jeden Einzelnen wolle man eine "gute Lösung" finden. 

Oberbürgermeister Jörg Lutz (parteilos) zeigte sich erstaunt über das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit: "Die 30 Wohnungen taugen nun wirklich nicht, den ganz großen Skandal herbeizureden." Der Druck auf die Kommunen sei groß: Allein im vergangenen Jahr habe Lörrach 638 Flüchtlinge aufgenommen. Er bedauerte, dass Inhalte des Wohnbau-Schreibens aus dem Zusammenhang gerissen worden seien. "Es ist viel Staub aufgewirbelt worden."

Wegen der Debatten fällt eine für Montag angekündigte Bewohnerversammlung zunächst aus. "Die Stimmung ist zu aufgeheizt", sagte Nostadt. Er und Lutz beklagten, dass Mitarbeiter beschimpft und bedroht worden seien. Nostadt sprach von "Hunderten Hassmails".

Viele Kommunen seien am Rande dessen, was sie leisten könnten. "Man kann aber auch beobachten, dass die Lage da angespannt ist, wo die Unterbringungsplätze nach dem Flüchtlingszustrom 2015/16 wieder abgebaut wurden", sagte sie.

Vier Abgeordnete der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag teilten mit, sie hätten Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der Wohnbaugesellschaft Lörrach gestellt. Grund ist der Verdacht der Nötigung zum Nachteil der betroffenen Mieter.

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