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Prozess gegen Verdächtigen im Fall Maddie geplatzt: Er könnte bald freikommen

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Der Prozess gegen den Verdächtigen Christian Brückner im Fall Maddie ist geplatzt. Das Landgericht Braunschweig erklärt sich für 'nicht zuständig'.

"Die Verteidigung hat bereits im Ermittlungsverfahren darauf hingewiesen, dass eine örtliche Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz nicht bestehen dürfte", erklärt Brückners Anwalt Friedrich Fülscher, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Im Jahr 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Christian Brückner Anklage wegen des Verdachts, er könnte Maddie McCann, die damals drei Jahre alt war, entführt und getötet haben. 

Verteidigung zweifelt an Zuständigkeit 

Für dieses Jahr war eigentlich vorgesehen, dass ihm nun der Prozess wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern am Landgericht in Braunschweig gemacht wird. Die Verteidigung zweifelte jedoch an der Zuständigkeit des Gerichts für diesen Fall. Die Zuweisung an das Landgericht Braunschweig kam durch den letzten gemeldeten Wohnsitz von Christian Brückner aus dem Jahr 2016 zustande. Damals meldete er sich in Braunschweig. Für Anwalt Fülscher sei dies jedoch nicht genug. „Durch den BGH ist längst entschieden, dass es zur Begründung eines Wohnsitzes nicht darauf ankommt, wo ein Beschuldigter gemeldet ist. Der Beschuldigte wohnte vor seiner Festnahme im Ausland zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben“, erläutert Fülscher gegenüber der "Bild". 

Der Verdächtige Christian Brückner besaß in einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt eine verfallene Lagerhalle, weswegen, so die Argumentation, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in Magdeburg verantwortlich sein müssten. Oder aber auch die Behörden in Frankfurt, wo Brückner nach seiner Verhaftung in Italien den deutschen Behörden übergeben wurde. 

Kommt er jetzt frei?

Aufgrund einer Vergewaltigung befindet sich Brückner aktuell im Gefängnis, er wurde zu sieben Jahren verurteilt. Hat er diese abgesessen, könnte er jedoch frei kommen, sollte sich bis dorthin nicht die Frage der Zuständigkeit geklärt haben. 

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