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Schießerei im Rocker-Milieu: Neue Erkenntnisse

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Der am Montag in einem Geschäft in Dinslaken (NRW) getötete 36 Jahre alte Mann ist durch einen Schuss in den Rücken ums Leben gekommen. 

Diese neuesten Erkenntnisse teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag nach dem Vorliegen der Obduktionsergebnisse mit. Man gehe "gegenwärtig nicht von einer Notwehrlage aus, da der tödliche Schuss den Getöteten von hinten traf", hieß es. Die Obduktion habe ergeben, "dass eine Schussverletzung von hinten in den Oberkörper zum Tode führte".

Der 47-jährige Inhaber des Druckereigeschäfts soll mehrere Schüsse abgegeben haben und sitzt wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags bereits in Untersuchungshaft. Bei der getöteten Person handele es laut Staatsanwaltschaft um einen polnischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Bayern.

Fahndung nach zwei Flüchtigen läuft

Der 47-Jährige war kurz nach den Schüssen am Montagnachmittag noch am Tatort durch die alarmierte Polizei festgenommen worden. Der Schwerverletzte kam ins Krankenhaus, starb aber wenig später an seinen Verletzungen. Bei der Vernehmung hatte der mutmaßliche Schütze angegeben, zwei Unbekannte hätten gemeinsam mit dem 36-Jährigen sein Geschäft betreten. Die beiden anderen Männer seien geflüchtet, nachdem sie ihn mit Reizgas besprüht hatten. Er habe sich mit einer Schusswaffe gegen die Angreifer zur Wehr gesetzt. Nach den beiden Flüchtigen wurde laut Staatsanwaltschaft auch am Dienstag gefahndet.

Bei den Ermittlungen sei die Tatwaffe sichergestellt worden. Woher die Waffe stammt, sei noch ungewiss. Der Schütze habe keinen Waffenschein. Am Montag hieß es, er habe mutmaßlich Beziehungen ins Rocker-Milieu. Ob der Vorfall jedoch eine Rocker-Bezug habe, war laut Polizeisprecher noch unklar. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu am Dienstag nichts mit.

Der 47-jährige Geschäftsinhaber war jedoch bereits im Januar dieses Jahres in Dinslaken von unbekannten Personen angegriffen worden. Die Tatverdächtigen seien bislang nicht ermittelt worden, das Motiv des damaligen Angriffs sei weiterhin unklar. 

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