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Skandalurteil: Kündigung wegen fehlender Corona-Impfung war rechtens

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten wegen fehlender Corona-Impfung rechtens ist. 

Das Urteil, das Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben dürfte, stößt auf Kritik. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Kündigung ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot sei, da sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt habe. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und betonte, dass die Kündigung zum Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal erfolgt sei.

Das Urteil wird als Einschränkung der Freiheitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kritisiert. Inzwischen wurde die Impfpflicht im medizinischen Bereich in Deutschland jedoch wieder aufgehoben, was weitere Fragen aufwirft, wie sich das Urteil des Erfurter Gerichts in Zukunft auf ähnliche Fälle auswirken wird. 

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