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''Mann oder Frau?'' Gericht verbietet Reichelt-Blog biologisches Geschlecht zu benennen

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer einstweiligen Verfügung der Rome Medien GmbH, die auch den Blog Pleiteticker.de des Ex-Bild-Chefredakteurs Jullian Reichelt betreibt, untersagt, einen biologischen Mann als ''Mann'' zu bezeichnen. 

Bei Zuwiderhandlung drohen 250 000 Euro Ordnungsstrafe oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Das Gericht verbietet damit erstmals das biologische Geschlecht eines Menschen hinter das gewünschte zurückzustellen und die Benennung der biologischen Fakten zu verbieten. In einem Text von Judith Sevinc Basad geht es darum, dass die Biologin Marie Vollbrecht von der Trans-Aktivistin Janka Kluge öffentlich kritisiert und unter Druck gesetzt wurde. Vollbrecht vertritt den wissenschaftlich unstrittigen Fakt, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. 

Die Aktivisten der Queer-Szene arbeiten seit langem auf eine „Überwindung“ der biologischen Geschlechter und des „heteronormativen Weltbildes“ hin. Die Ampel-Koalition arbeitet an einem Entwurf für das so genannten „Selbstbestimmungsgesetz“, das es durch eine einfache mündliche Erklärung ermöglichen soll, einmal pro Jahr den Geschlechtseintrag im Melderegister ändern zu lassen. Die Nichtbeachtung des Wunschgeschlechts soll demnach mit bis zu 2500 Euro Strafe belegt werden. Kritik am Urteil kommt von Unionsfraktionsvizechefin Andrea Lindholz und Frauenrechtlerin Inge Bell.  „Mit dieser Einstweiligen Verfügung stellt das Gericht unter Strafe, das biologische Geschlecht eines Menschen auch so beim Namen zu nennen. Das halte ich für fatal – und ich bin beunruhigt darüber, dass hier ein Gericht offenbar nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit infrage stellt, sondern auch in Kauf nimmt, als Folge Mädchen- und Frauenrechte gefährlich zu erschüttern“, so Bell. 

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