Deutschland

Telefonate von Klima-Klebern mit Medien wurden von Ermittlern abgehört

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Bayerische Ermittlungsbehörden haben nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" über einen längeren Zeitraum hinweg zahlreiche Telefongespräche von Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit Journalistinnen und Journalisten abgehört.

Die betroffene Gruppe soll dabei die "Letzte Generation" sein, wie interne Unterlagen belegen, auf die sich die Zeitung beruft. Die Anweisung für diese Lauschaktionen soll von der Generalstaatsanwaltschaft München gekommen sein.

Die Mitglieder der "Letzten Generation" werden in Bayern wegen des Verdachts auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" untersucht. Von den Überwachungsmaßnahmen betroffen war ein Festnetzanschluss mit einer Berliner Vorwahl, den die Gruppe als offizielles Pressetelefon angibt.

Seit Oktober 2022 wurden alle Anrufe von Journalistinnen und Journalisten auf diesem Anschluss unbemerkt vom bayerischen Landeskriminalamt mitgehört, so die "SZ". Ein polizeilicher Vermerk über die ersten zwei Monate der Lauschaktion für die Generalstaatsanwaltschaft besagt: "Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten." Dem Bericht zufolge wurde die Überwachung fortgesetzt.

Darüber hinaus haben die Behörden nach Recherchen der "SZ" auch weitere Telefone überwacht, darunter die Mobiltelefone einiger führender Mitglieder der "Letzten Generation". Namentlich wurde die Sprecherin Carla Hinrichs genannt. Ein Ermittlungsvermerk vom 7. November 2022 besagt, dass Hinrichs an diesem Tag "mehrere aktuelle Anfragen des 'Spiegel'" erhalten habe.

Gemäß den Informationen der Zeitung erfolgten die Abhörmaßnahmen aufgrund von Beschlüssen des Amtsgerichts München. Es wird betont, dass das Abhören von Gesprächen mit Journalistinnen und Journalisten nicht grundsätzlich verboten sei, jedoch hohe rechtliche Hürden bestehe. Die Ermittlungsbehörden müssten stets eine genaue Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Interesse der Strafverfolgung vornehmen. Zweifel wurden geäußert, ob dies in diesem Fall geschehen sei, da in den Beschlüssen des Amtsgerichts München die Problematik der Pressefreiheit nicht erwähnt werde.

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