An der Schule der getöteten zwölfjährigen Luise in Freudenberg sollen die Schülerinnen und Schüler nach ausführlichen Gesprächen allmählich wieder nach Stundenplan unterrichtet werden. Die Eltern der beiden Täterinnen (12, 13) haben Freudenberg mittlerweile verlassen. Das berichtet der ''WDR''.
Köln. Im Fall der getöteten zwölfjährigen Luise hat das Landesjugendamt NRW kein Verfahren für den Umgang mit den mutmaßlichen Täterinnen parat. "So einen Fall gab es noch nie und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren", sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Köln.
Beiden Mädchen droht keine Strafe, weil sie strafunmündig sind. Wie der Kreis Siegen-Wittgenstein mitteilte, sind die Mädchen in einem ersten Schritt "außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht" worden. "Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen." Die Mädchen hätten weiter Kontakt zu ihren Eltern, die Freudenberg mittlerweile verlassen haben. Der aktuelle Aufenthaltsort bleibt geheim. Laut dem Kreis Siegen-Wittgenstein besteht Kontakt zu den Mädchen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz machte mit Verweis auf das Alter der Kinder keine Angaben zum mutmaßlichen Tatmotiv und zu Details des Tatgeschehens. Nach dem Obduktionsergebnis ist das Opfer verblutet. Von der Tatwaffe fehlt laut den Ermittlern jede Spur. Sie gehen von einem haushaltsüblichen Gegenstand aus. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Kinder und ihre Familien müssten geschützt werden.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile der mutmaßlichen Täterinnen im Internet zu teilen. "Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar", sagte BDK-Chef Dirk Peglow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Und es bestehe die Gefahr, dass angeprangerte Menschen verbal oder gar körperlich angegangen werden.
In der Debatte um Strafmündigkeit ist der Deutsche Kinderschutzbund gegen eine Herabsetzung der Altersgrenze. "Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat", sagte Vize-Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn dem Radiosender RPR1. Unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen. Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von Möglichkeiten.