Wegen eines Sexualdelikts wird gegen einen Berliner Polizisten ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht der Beamte im Verdacht, eine Kollegin mutmaßlich mit K.o.-Tropfen betäubt und dann auf einer Dating-Plattform zur Vergewaltigung angeboten haben.
Der 36-Jährige sei nicht mehr im Dienst, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag. Es werde wegen Vergewaltigung widerstandsunfähiger Personen gegen ihn ermittelt. Disziplinarrechtliche Schritte gegen den Beamten seien bereits eingeleitet worden, hieß es ergänzend von einer Polizeisprecherin. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Der Vorfall soll sich demnach am 11. März 2023 in der Wohnung des Polizisten abgespielt haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich ein Zeuge bei der Polizei gemeldet, nachdem er das Bild der offensichtlich bewusstlosen Frau auf der Plattform entdeckt hatte. Polizisten stürmten daraufhin die Wohnung des 36-Jährigen. Dort hätten die Beamten die Kollegin gefunden. Es seien zwei Tütchen, die vermutlich Drogen enthielten, gefunden worden.
Datenträger seien sichergestellt
Datenträger seien sichergestellt worden und würden derzeit noch ausgewertet, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das 35 Jahre alte Opfer und der Zeuge seien bereits vernommen worden, erklärte die Behördensprecherin. Der Polizist habe sich bislang nicht geäußert, so die Sprecherin. Er sei nicht in Untersuchungshaft.
Der 36-Jährige war laut «Bild» und «Tagesspiegel» beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) tätig. Diese Spezialeinheit kommt beispielsweise bei Entführungen, Erpressungen oder Organisierter Kriminalität zum Einsatz.
Als K.o.-Tropfen werden verschiedene Arten von Drogen bezeichnet, etwa Ketamin, ein Narkosemittel aus der Tiermedizin, und GHB (Gammahydroxybuttersäure), umgangssprachlich Liquid Ecstasy genannt. In Clubs werden die Mittel in niedrigeren Dosierungen auch freiwillig als Partydrogen genommen. Täter schütten die Substanzen ihren Opfern heimlich in Getränke, um sie zu betäuben oder wehrlos zu machen. Tatorte sind etwa Kneipen, Bars und Clubs.