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Freispruch im Prozess um «Badewannen-Mord» nach 13 Jahren Gefängnis

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Rund 13 Jahre lange hatte Manfred Genditzki wegen Mordes im Gefängnis gesessen, ebenso lange hatte er seine Unschuld beteuert und für die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern wurde der Angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen. Er hatte fälschlicherweise 13 Jahre lang im Gefängnis gesessen und jahrelang für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.

Am Freitag verkündete die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl: "Jetzt ist es soweit. Sie haben den Freispruch erhalten, auf den Sie fast 14 Jahre gewartet haben." Die Staatskasse muss ihm eine Entschädigung für die zu Unrecht verbüßte Haftstrafe zahlen.

Freispruch im Prozess um «Badewannen-Mord»

07.07.2023, Bayern, München: Manfred Genditzki steht vor Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten Klaus Wittmann und Regina Rick. Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki am Freitag freigesprochen worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© Karl-Josef Hildenbrand
× Freispruch im Prozess um «Badewannen-Mord»

Es war ein schwieriger Weg für den Angeklagten, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen ist. "Wie es Ihnen dabei ergangen ist, kann man nur erahnen", sagte die Richterin. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, während im voll besetzten Zuschauerraum Tränen flossen.

Das Gericht geht davon aus, dass die alte Frau, wegen deren angeblicher Ermordung Genditzki im Gefängnis war, keinem Verbrechen zum Opfer fiel, sondern "aufgrund eines Unfallgeschehens" verstarb. Sachverständige im Prozess erklärten, dass ein solcher Unfall "nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich" sei. Obwohl theoretisch ein Tötungsdelikt denkbar wäre, gebe es "keine tatsächlichen Anhaltspunkte" dafür.

Nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch, da es Zweifel sowohl an Genditzkis Schuld am Mord an der alten Frau als auch an der Existenz eines Verbrechens selbst gibt. Laut den Gutachtern im Prozess sei ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Freispruch im Prozess um «Badewannen-Mord»

07.07.2023, Bayern, Müncheberg: Manfred Genditzki steht vor Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal. Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki am Freitag freigesprochen worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Manfred Genditzki, der heute 63 Jahre alt ist und als Hausmeister in der Wohnanlage der Getöteten tätig war, wurde 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht war überzeugt, dass er im Oktober 2008 nach einem Streit die Seniorin in deren Wohnung in Rottach-Egern niedergeschlagen und anschließend in der Badewanne ertränkt hatte.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe stets bestritten, auch in seinem Schlusswort im aktuellen Prozess: "Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war's." Nun geht auch das Gericht im dritten Durchgang des Prozesses davon aus, dass die Frau in die Wanne gestürzt ist, als sie Wäsche wusch oder ein Fußbad nehmen wollte, sich jedoch nicht befreien konnte - möglicherweise aufgrund von Bewusstlosigkeit - und dadurch ertrank.

Freispruch im Prozess um «Badewannen-Mord»

07.07.2023, Bayern, München: Manfred Genditzki steht mit Ehefrau Maria nach der Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall vor dem Gericht. Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki am Freitag freigesprochen worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Nach dem Freispruch hat Genditzki Anspruch auf Entschädigungszahlungen, die von Kritikern als unzureichend angesehen werden. Laut dem Justizministerium erhält ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Hafttag. In Genditzkis Fall wären das insgesamt 368.400 Euro für die 13 Jahre, in denen er seine Kinder kaum sehen konnte und die Geburt seines Enkelkindes verpasste. Vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.

Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, zum Beispiel aufgrund von Verdienstausfall.

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