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Mutmaßlicher Täter: Haftbefehl wegen Mordes

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Nach dem Angriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg bei Ulm, bei dem eines der Mädchen tödlich und eines schwer verletzt wurde, ist Haftbefehl gegen den Verdächtigen erlassen worden.  

Dem 27-Jährigen wird nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Mord sowie versuchter Mord vorgeworfen. Wie die Ermittler am Dienstag mitteilten, äußerte sich der Mann bei der Vorführung in der Klinik, in der er sich wegen eigener Verletzungen befindet, nicht zu den Vorwürfen. Der 27-Jährige aus Eritrea sei nun in einem Justizvollzugskrankenhaus. Seit 2016 lebt er in Deutschland und hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 2023. 

Der Mann soll am Montag zwei Mädchen auf dem Schulweg angegriffen und schwer verletzt haben. Eines der Opfer, ein 14-jähriges Mädchen, starb später in der Klinik. Die Obduktion ergab, dass die 14-Jährige nach Stichverletzungen verblutete. Die Polizei fand bei dem 27-Jährigen ein Messer, das als Tatwaffe in Betracht komme.

Mutmaßlicher Täter im Krankenhaus

Nach Polizeiinformationen wohnt der Mann in einer Flüchtlingsunterkunft, in die er nach der Tat geflüchtet sei. Ein Polizeisprecher sagte, der Mann habe sich vermutlich mit dem Messer verletzt. Ob absichtlich oder aus Versehen, wüssten die Ermittler noch nicht. Er kam unter polizeilicher Bewachung in ein Krankenhaus.

Der mutmaßliche Täter der tödlichen Schulweg-Attacke von Illerkirchberg ist den Behörden bislang nie durch Gewaltdelikte aufgefallen. Er sei lediglich einmal als Schwarzfahrer erwischt worden und sonst nicht polizeibekannt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm der Deutschen Presse-Agentur. 

Zwei Männer wieder auf freiem Fuß

Die zwei Männer, die nach der tödlichen Schulweg-Attacke von Illerkirchberg neben dem mutmaßlichen Tatverdächtigen am Montag festgenommen wurden, sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Der Verdacht gegen die beiden Männer habe sich nicht erhärtet, so dass man sie wieder auf freien Fuß habe setzen können. Der mutmaßliche Tatverdächtige berufe sich indes auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Die Hintergründe der Tat sind bisher noch völlig unklar. 

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