NRW

NRW-Landtag will Milliarden-Hilfspaket beschließen

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Der Weg war mehr als holprig. Doch nun will die schwarz-grüne NRW-Regierung noch kurz vor Jahresende milliardenhohe Krisenhilfen auf den Weg bringen. Dazu soll der Landtag auch ein schuldenfinanziertes «Sondervermögen» beschließen. 

Düsseldorf. Nach mehreren Kehrtwenden will der nordrhein-westfälische Landtag am Dienstag (11.00 Uhr) ein 1,6 Milliarden Euro schweres Hilfspaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges auf den Weg bringen. Die Mittel sind die erste Tranche aus einem schuldenfinanzierten «Sondervermögen Krisenbewältigung», über das der Landtag aber erst am Mittwoch in einer Sondersitzung abschließend abstimmt. Das Sondervermögen ist mit Kreditermächtigungen bis zu fünf Milliarden Euro veranschlagt.

Eigentlich sollte der Landtag an diesem Dienstag zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammenkommen und alle Finanzpläne absegnen. Dann aber beantragte die AfD-Fraktion mit ihrem Minderheitenrecht eine dritte Lesung des Gesetzes über das Sondervermögen. Diese Abstimmung - voraussichtlich ohne Debatte - kann erst einen Tag später erfolgen.

Haushaltsplan wird beschlossen

Am Dienstag wird der Landtag auch den Haushaltsplan 2023 beschließen. Einen zunächst geplanten Nachtragshaushalt für 2022 hatte die Koalition aus CDU und Grünen am Montag in letzter Minute zurückgezogen. Als Grund für den Verzicht hatte Finanzminister Marcus Optendrenk unerwartet Mitte Dezember aufgetauchte Steuermehreinnahmen in Höhe von 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro infolge von Steuervorauszahlungen genannt. Damit entfalle auch die rechtliche Grundlage für die Feststellung einer «außergewöhnlichen Notsituation» für 2022, durch die eine Aufnahme von Krediten über die Begrenzung der Schuldenbremse hinaus ermöglicht wird.

Die staatliche finanzielle Notlage werde aufgrund der schlechten Konjunkturprognosen und Steuerschätzungen aber für das kommende Jahr 2023 ausgerufen, hatte Minister Optendrenk gesagt. Die Opposition aus SPD, FDP und AfD sprach von «Chaos» und «Fiasko» im Haushaltsverfahren und bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit.

SPD droht mit Verfassungsklage

Der Weg zu dem von der schwarz-grünen Landesregierung geschnürten Milliarden-Rettungsschirm war schon seit Wochen holprig und heftig umstritten. Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs hatte die seit Sommer amtierende schwarz-grüne NRW-Koalition zweimal ihre Haushaltspläne ändern müssen. Über Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen bezahlt werden, soll nun der Landtag entscheiden. Die oppositionelle SPD droht weiterhin mit einer Verfassungsklage.

Die Auszahlung der Krisenhilfen aus dem 1,6-Milliarden-Paket soll anders als geplant erst ab 1. Januar 2023 starten und nicht schon Ende dieses Jahres. Mit den Mitteln sollen unter anderem die drastischen Preissteigerungen für Energie und Strom infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgefedert werden. Das Geld soll auch zur Armutsbekämpfung verwendet werden.

Die Aufteilung des Hilfspaketes

Mit 100 Millionen Euro sollen besondere Härten steigender Strom- und Gaspreise im Unternehmenssektor aufgefangen werden. 200 Millionen Euro sind als Kompensation von Energiekostensteigerungen beim öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. Mit weiteren 100 Millionen soll die stationäre Versorgung in den Krankenhäusern im Falle eines Blackouts gesichert werden.

Sportvereine sollen mit rund 55 Millionen Euro unterstützt werden. Die Studierendenwerke erhalten rund 20 Millionen Euro, um etwa Kostensteigerungen der Mensen auszugleichen. 10 Millionen Euro sollen in ein Sirenenförderprogramm fließen. Die SPD kritisierte, die Landesregierung wolle mit dem Hilfstopf auch eigene Wunschprojekte finanzieren.

Der Landtag will am Dienstag auch den Haushaltsplan für 2023 verabschieden. Der Etat hat ein Volumen von 94,7 Milliarden Euro. Zunächst hatten CDU und Grüne ein Haushaltsvolumen von mehr als 100 Milliarden Euro geplant, weil sie Mittel aus dem zum Jahresende auslaufenden Corona-Rettungsschirm des Landes in den regulären Haushalt überführen wollten. Dies hatte der Rechnungshof aber als verfassungswidrig kritisiert.

 

Quelle: dpa

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