Politik

'Arbeit muss sich lohnen': Heil will Mindestlohn im Januar deutlich erhöhen

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet zum nächsten Januar eine "deutliche Steigerung" des Mindestlohns.  

Diese Ankündigung machte der SPD-Politiker in der "Bild am Sonntag". "Denn wir haben nicht nur weiter eine hohe Inflation, sondern auch ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden." Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen. Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12 Euro pro Stunde. "Arbeit muss sich lohnen", so Heil. 

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Hubertus Heil (M, SPD), Bundesarbeitsminister, im Bundestag. 

© Wolfgang Kumm/dpa
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Angesichts der hohen Inflation war im vergangenen Monat bereits Streit um die nächste Mindestlohnerhöhung entbrannt. Sozialverbände forderten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnten vor "unrealistischen Höhen".

Regierungsaufträge nur noch an bestimmte Unternehmen 

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn im vergangenen Jahr ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1. Oktober 2022 war er von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen. Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Arbeitsminister Heil will zudem bis zum Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten. "Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen." Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um die Tarifbindung zu stärken. Bis Juni werde er mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt, sagte Heil. Wenn alles im Bundestag gut laufe, solle das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Quelle: dpa
 

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