Politik

Büro-Zoff: Gericht prüft Klage von Altkanzler Schröder gegen Bundestag

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Nach dem Entzug seiner Sonderrechte kämpft Altkanzler Gerhard Schröder darum, dass ihm Büro und Mitarbeiter wieder zur Verfügung gestellt werden.  

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt seit Donnerstag über eine entsprechende Klage des SPD-Politikers. Der Beschluss des Haushaltsausschusses von Mai 2022, Schröder einen Teil seiner Sonderrechte zu entziehen und sein Büro abzuwickeln, sei rechtswidrig, argumentiert sein Anwalt Michael Nagel. Der Altkanzler selbst kam nicht zu der mündlichen Verhandlung in der Hauptstadt. Eine Entscheidung der zuständigen 2. Kammer ist noch am selben Tag möglich, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth sagte.

Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der Klage komme die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand, so Sprecher Groscurth.

Ampel ändert Büro-Regelung 

Seit mehreren Jahrzehnten ist es üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grüne und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm im Mai 2022 ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.
 

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