Politik

Grüne im Bundestag halten an Wahlrechtsreform fest

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Die Bundestagsfraktion der Grünen hält an der von der Opposition scharf kritisierten Wahlrechtsreform fest.  

Berlin. "Wir haben ganz klar unsere Position zum Wahlrecht zum Ausdruck gebracht mit unserem Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag, und das ist noch nicht lange her", sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge am Dienstag in Berlin. "Es ist ein großer Erfolg, dass wir es geschafft haben, die Größe des Deutschen Bundestages jetzt effektiv zu beschränken", fügte sie hinzu. Das sei man den Wählerinnen und Wählern schuldig gewesen.

Laut einem Bericht der "Zeit" sollen einige führende Landespolitiker der Grünen Bedenken gegen die geplante Reform angemeldet haben - vor allem, was die geplante Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel angeht.

Der Bundestag hatte am 17. März mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die Grundmandatsklausel sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei, die 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), warf den Ampel-Fraktionen vor, sie hätten die Reform mit einer "Basta-Mentalität" durchgezogen. Die Wahlrechtsreform ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das heißt, der Prozess kann zwar verzögert, aber nicht gestoppt werden.

"Wir sprechen weiterhin die Einladung insbesondere an die Union aus, wenn es Gesprächsbedarf gibt", sagte Dröge. Beispielsweise könne man über die Frage sprechen, ob CDU und CSU bei der Bundestagswahl eine Listenverbindung eingehen.
 

Quelle: dpa

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