Politik

Schweiz-Grenze: Illegale
Migranten dürfen zu uns

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Allein 2022 erwischte die Bundespolizei fast 10.000 illegale Migranten, die über die Grenze zur Schweiz nach Deutschland gekommen waren. Wie die "Bild"-Zeitung nun enthüllte, müssen Polizisten diese sogar durchlassen und sind machtlos. 

Insgesamt wurden 9.716 Fälle dokumentiert, wo eine Person bei der illegalen Einreise erwischt wurde. Wie die "Bild"-Zeitung jedoch berichtet, dürfte es eine massive Dunkelziffer geben, da es an der Schweiz-Grenze kaum Kontrollen gibt. Laut der Deutschen Polizeigewerkschaft würden wohl zwei Drittel aller Fälle gar nicht erst registriert werden. 

Im Dezember hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun einen "Aktionsplan" gemeinsam mit der Schweiz ins Leben gerufen. Dieser soll die illegalen Grenzüberschritte reduzieren. Dabei betonte sie, man wolle zwar offene Grenzen, aber zugleich eine "Kontrolle über die Migrationsbewegung", wie die "Bild"-Zeitung berichtet. 

Deutsche Polizisten dürfen nur an einem Ort kontrollieren

Jedoch gibt es einige Zweifel daran, wie eine Migrationsbewegung registriert werden soll, wenn keine Kontrollen sind. Die deutsche Polizei darf lediglich an einem Ort die Grenze kontrollieren - beim Grenzübergang von Basel zu Weil am Rhein. Auf Schweizer Territorium gibt es eine deutsche Polizeistation und nur dort sind Kontrollen möglich. Dort können die biometrischen Daten von Migranten aufgenommen werden und anschließend wieder zurück in die Schweiz gewiesen werden. Wie die "Bild" schreibt, können Migranten dann aber einen neuen Versuch starten und einfach eine andere Route wählen. 

An der restlichen Deutschland-Schweiz-Grenze darf die Bundespolizei lediglich "Schleierfahndungen" durchführen, also stichprobenartig Kontrollen. Dies hat rechtliche Gründe, da die Schweiz seit 2008 als Binnengrenze dem Schengenraum angehört. 

Polizei muss illegale Migranten durchlassen 

Sollte ein illegaler Migrant registriert werden, der zuvor einen Asylantrag gestellt hat und ausreisepflichtig ist, dürfen die Beamten keine Maßnahmen ergreifen. Der Einreisende muss somit nach Deutschland durchgelassen werden.

Auf "Bild"-Anfrage erklärt das Bundesinnenministerium: „Die Maßnahmen werden unterhalb der Schwelle von Binnengrenzkontrollen, lageangepasst, zeitlich und räumlich flexibel umgesetzt (sog. Schleierfahndung).“ Heiko Teggatz, Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, findet ein harsches Urteil zum "Aktionsplan" von Faeser gegenüber der "Bild": „Wenn man sich den Grenzabschnitt Schweiz zu Deutschland betrachtet – von Bahnstrecken bis zu Straßenübergängen – dann ist der Aktionsplan ein Tropfen auf dem heißen Stein!“ 

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