Bei den Debatten im Abgeordnetenhaus geht es schon mal zur Sache. Grobe Regelverstöße sind aber die Ausnahme. Im vergangenen Jahr gab es nur einen einzigen Ordnungsruf.
Im vergangenen Jahr hatten der Parlamentspräsident und seine Stellvertreter noch neun Ordnungsrufe erteilt. Zwei gingen an die AfD-Fraktion, jeweils einer an SPD, Grüne und Linke sowie vier an einen fraktionslosen Abgeordneten. Im Jahr 2020 richteten sich 14 Ordnungsrufe gegen Abgeordnete, die in den Plenarsitzungen gegen die Regeln verstoßen hatten, im Jahr davor waren es sechs.
Tonfall bei Sitzungen ist rauer geworden
Auf mittlere Sicht gesehen ist der Tonfall bei den Plenarsitzungen aber rauer geworden. So gab es in der Wahlperiode von 2011 bis 2016 insgesamt nur 9 Ordnungsrufe. In der danach folgenden von 2016 bis 2021 laut der Statistik der Parlamentsverwaltung insgesamt 41.
Das Präsidium des Parlaments greift zu dem Instrument, wenn Abgeordnete beispielsweise unangemessen provozieren, Schimpfworte verwenden oder andere beleidigen. Die Folgen eines Ordnungsrufs sind überschaubar. Laut Geschäftsordnung kann einem Abgeordneten das Wort entzogen werden, wenn er in der Debatte über ein Thema dreimal zur Ordnung gerufen wird.
Quelle: dpa