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Verfassungs-Experte tobt wegen Lauterbach-Aussage

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Verfassungs-Experten haben Karl Lauterbach (59) wegen Aussagen zum Ende der Corona-Maßnahmen scharf kritisiert und die Argumentation des Gesundheitsministers in der Luft zerpflückt. 

Drei Jahre lang mussten Bürger Grundrechtseingriffe, Maskenpflicht und Lockdowns über sich ergehen lassen. Obwohl führende Virologen, darunter der als vorsichtig geltende Christian Drosten (50), die Pandemie als beendet betrachten, will Lauterbach mit der Aufhebung der Corona-Maßnahmen weiter warten. Denn schließlich käme es jetzt auch nicht mehr auf ein paar Wochen an, so seine Argumentation.

Wörtlich sagte er am Dienstagabend im ZDF-„heute journal“: „Ich frage mich, ob es jetzt wirklich auf ein paar Wochen ankommt, wo wir in einer so kritischen Situation sind. Da kommt es doch jetzt nach drei Jahren Pandemie auf ein paar Wochen nicht an.“ Lauterbach will mit der Aufhebung der Maßnahmen warten, bis die jetzige Winterwelle vorbei ist.

Verfassungs-Experten fassungslos

Für Verfassungs-Experte Volker Boehme-Neßler (59), Professor an der Universität Oldenburg, ist die Aussage des Ministers "eine Unverschämtheit". „Eigentlich sagt Lauterbach damit: Wir hatten so lange Grundrechtseingriffe, dann kommt es auf ein paar Wochen mehr auch nicht mehr an – das ist aber völlig falsch, ein verfassungsrechtlicher Hammer“, kritisiert Boehme-Neßler. Er fordert, dass die Corona-Maßnahmen sofort aufgehoben werden, wenn sie nicht mehr notwendig sind.

Auch Verfassungs-Experte Josef Franz Lindner (56), Professor an der Universität Augsburg, kritisiert Lauterbach scharf: „Die ‚paar-Wochen-These‘ ist aus verfassungsrechtlicher Sicht unvertretbar. Eine Maßnahme, die sich nicht mehr rechtfertigen lässt, muss sofort aufgehoben werden, nicht erst in ein paar Wochen oder Monaten.“

Boehme-Neßler fürchtet jetzt eine „Wenn die Maßnahmen schon einmal da sind“-Umgang mit den Grundrechten. Vor Corona sei eine Maskenpflicht zum Schutz vor Grippe nicht denkbar gewesen.

Nach dem aktuellem Infektionsschutzgesetz laufen die verbliebenen Maßnahmen, etwa die FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, erst im April aus.

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