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Turbozugriff: Ermittler können künftig leichter an Mails oder SMS kommen

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Polizei und Justizbehörden können künftig bei der Verfolgung von Straftaten leichter grenzüberschreitend Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder SMS bekommen. Die EU-Länder verabschiedeten am Dienstag in Brüssel ein entsprechendes Gesetz. 

Nach den neuen Regeln können Justizbehörden elektronische Beweismittel direkt von Telekommunikations- oder Social-Media-Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat anfordern. Diese müssen dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten.

Eine sogenannte Sicherungsanordnung soll zudem verhindern, dass Beweismittel durch die Anbieter gelöscht werden. Will jemand seinen Dienst in der EU anbieten, muss ein gesetzlicher Vertreter benannt werden, an den sich die Justizbehörden richten können.

In mehr als 50 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen wird den Angaben zufolge ein grenzüberschreitendes Ersuchen für elektronische Beweise gestellt. Bisher war es demnach ein komplizierter Prozess, bei Dienstleistern in einem anderen EU-Land an elektronische Beweise zu kommen.
 

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