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Vergewaltiger kommt mit Bewährung davon

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Ein 15-jähriges Mädchen wurde auf dem Heimweg von einem Syrer (30) überfallen. 

Im Juli 2022 überfiel ein 30-jähriger Syrer in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein 15-jähriges Mädchen. Vor dem Amtsgericht Osnabrück erklärt der Verteidiger, dass der Täter unter Alkoholeinfluss stand. Glaubt man seinen Worten, sei das das erste Mal gewesen, dass der Syrer Alkohol getrunken habe.

Der syrische Flüchtling kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, da das Amtsgericht bemerkt, dass der Angeklagte der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter.

Dabei wird auch betont, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol enthemmt gewesen sei und noch nie vorbestraft war - insbesondere nicht wegen eines sexuellen Übergriffs. Die Intensität der Vergewaltigung sei zudem aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.

So entkommt der Täter nicht nur einer Freiheitsstrafe, sondern kommt auch fast ungestraft davon. Seinem Opfer darf er sich nicht mehr als 50 Meter nähern und muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Der Angeklagte wurde auch wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt, weil er der 15-Jährigen ein Tütchen mit Cannabis übergeben haben soll.

  

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