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Fall Leon: Mordverdächtiger Vater legt Beschwerde gegen U-Haft ein

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Ende August 2022 wurde der sechsjährige Leon tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol, Österreich, entdeckt. Der dringend tatverdächtige Vater (38) legt nun Beschwerde gegen die in der vergangenen Woche verhängte Untersuchungshaft ein. 

Über die eingereichte Beschwerde wird jetzt das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) entscheiden, wie der Anwalt des 38-Jährigen mitteilte. Laut Gesetz löst eine Beschwerde eine Haftfrist von einem Monat aus. 

Bis dahin werde es auch keine Haftprüfungsverhandlung geben, erklärt der Jurist weiter. Ursprünglich wäre eine solche für kommende Woche vorgesehen gewesen, da im Normalfall eine Zwei-Wochen-Frist der U-Haft bis zur nächsten Prüfung vorgesehen ist. Der Verteidiger betont, sein Mandant habe „selbstverständlich nicht" seinen eigenen Sohn umgebracht. 

Kehrtwende in den Ermittlungen

Zu Beginn der Ermittlungen gingen die Beamten von einem Raubüberfall auf den Vater aus. Er soll von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und ausgeraubt worden sein. Anschließend, so glaubte man, stieg der Sechsjährige aus dem Kinderwagen und stürzte in die Ache. 

Allerdings stellte sich bei weiteren Ermittlungen dann heraus, dass der Vater die Flasche, mit der er bewusstlos geschlagen worden sein soll, bereits selber im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Sein Handy entsorgte der Tatverdächtige offenbar in einem Mülleimer.

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