EU erlaubt Insektenpulver in Lebensmitteln

18.01.2023

Die EU-Kommission hat die Beimischung von Pulver aus gemahlenen Grillen in Lebensmitteln freigegeben. 

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Brüssel. Ab dem 24. Januar dürfen pro 100 Gramm Fleisch fünf Gramm aus Insekten bestehen, genau genommen aus der „Acheta domesticus“ (Hausgrille). Für die ersten fünf Jahre wird ausschließlich das Unternehmen „Cricket One Co. Ltd“ zum Vertrieb berechtigt sein. Die Firma ist auf Insekten im Essen spezialisiert und stellte bereits 2019 einen entsprechenden Antrag an die EU.

Laut der EU-Verordnung müssen Produkte, die Grillen enthalten, dies erkennbar kennzeichnen.

Rund zwei Milliarden Menschen weltweit essen regelmäßig Insekten. Die Tiere sind reich an Proteinen und sind umweltfreundlich produzierbar. Kritiker verweisen auf die hohe Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden in der Nahrung.

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