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Faeser will gegen Pyro-
Idioten voll durchgreifen

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Wer in der Silvesternacht Rettungskräfte oder Polizisten angegriffen hat, sollte dafür aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser unbedingt strafrechtliche Konsequenzen spüren. 

Berlin. Eine erneute Gesetzesänderung hält die SPD-Politikerin dagegen nicht für notwendig. «Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren - zu Recht - erheblich verschärft worden», sagte Faeser am Montag. Nun zeige sich, wie notwendig die Gesetzesänderung von 2017 gewesen sei.

Entscheidend sei, dass diese Strafvorschriften nun auch mit aller Konsequenz gegen «Chaoten und Gewalttäter» angewandt und durchgesetzt würden. «Empfindliche Freiheitsstrafen können damit verhängt werden», betonte die Ministerin.

Berlin als Hotspot zu Silvester 

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sagte: «Jeder gezielte Angriff auf einen Mensch in Uniform muss zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung mit hartem Urteil führen». Zudem müsse jeder Übergriff auf Beschäftigte der Polizei aktenkundig gemacht werden, denn nur so entstehe ein realistisches Bild. Notwendig seien auch eine gute psychologische und seelsorgerische Betreuung der Einsatzkräfte sowie ausreichend Dienstsport, Kuren und Rehabilitationszeiten.

In mehreren Städten waren Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert sowie mit Böllern und Raketen beschossen worden. Nirgends nahmen diese Attacken jedoch ein solches Ausmaß an wie in Berlin. Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte.

Im Mai 2017 trat das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften in Kraft. Seither können Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Zuvor hatte es eine besondere Strafandrohung zudem nur für Angriffe bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen gegeben, seit der Reform auch während jeder anderen Diensthandlung. Ebenso geschützt werden durch die Änderung Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.


Quelle: dpa

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