Berlin

In U-Bahnhöfen darf ab Donnerstag wieder musiziert werden

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Nach drei Jahren Musikpause können ab diesem Donnerstag wieder Straßenmusikerinnen und -musiker in den Berliner U-Bahnhöfen spielen. 

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vergeben seit diesem Mittwoch die entsprechenden Genehmigungen, wie ein Sprecher sagte. Die Nachfrage sei noch überschaubar, hieß es. Es sei aber davon auszugehen, dass sich in den nächsten Wochen immer mehr Musiker melden würden.

Zu Beginn der Pandemie war das Musizieren in den Bahnhöfen verboten worden. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr in Berlin will die BVG Auftritte nun wieder ermöglichen. Ausgewiesene Standorte für Musikerinnen und Musiker gibt es demnach an rund 40 Bahnhöfen.

Erlaubt sind: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang - außerdem auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten. Nicht genehmigt werden demnach Blechblasinstrumente.

Laut BVG haben Konzertmöglichkeiten an Berliner Bahnhöfen eine Tradition, die bis ins Jahr 1987 zurückreicht. Das damals zur 750-Jahr-Feier der Stadt eingeführte Angebot sei zur «Dauerinstitution» geworden.

Quelle: dpa

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